DAS WAPPEN
Das Wappen selbst ist – für uns Heutige – ein geheimnisvolles Gebilde, dessen Bildsymbole in der Zeit ihrer Entstehung viel berichten und bedeuten sollten.
Über der Durchfahrt befindet sich das gräflich schönbornsche Wappen, flankiert von zwei Löwen in verschiedenen Haltungen, obendrüber Girlanden. Der Schild wird hier schräg geviert mit "gräflich" gekröntem Herzschild geführt.
Die Einzelheiten können der Grafik entnommen werden.
Herzschild:
In Rot auf drei silbernen Spitzen ein schreitender goldener Löwe mit blauer Krone. Stammwappen der Grafen von Schönborn.
Darüber: Reichsständische Grafenkrone.
Darüber: Reichsständische Grafenkrone.
Feld 1
Golden, darin eine ovale Vignette mit dem kaiserlichen, golden nimbierten schwarzen Doppeladler, im rechten Fang Szepter und Schwert, im linken Fang den Reichsapfel haltend. Wurde mit der Verleihung der Reichsgrafenwürde als Gnadenzeichen angenommen.
Feld 2, oben
In Rot drei (2:1) silberne Schildchen. Reichsständische Herrschaft Reichelsberg.
Feld 2, unten
In Schwarz 3 (2:1) goldene aufrechte Getreidegarben, aus dem Wappen derer von Buchheim.
Feld 3, oben
In Blau ein silberner Balken, begleitet von 3 (2:1) silbernen Rauten. Herrschaft Heppenheim, von Heppenheim genannt von Saal.
Feld 3, unten
In Gold ein schwarzer Wolf. Grafen von Wolfsthal.
Feld 4, vorne
In Hermelin auf einem roten und mit goldenen Quasten verzierten Kissen ein goldener Reichsapfel mit goldenem Kreuz. Erbtruchsessen-Amt in den österreichischen Landen ob und unter der Enns, Anspruch ab 1712.
Feld 4, Spalt
Der Spalt mit dem östereichischen Bindenschild belegt, dieser unter dem Erzherzogshut mit Fürstenmantel. Dieses Element enthält das Wappen des Erzherzogtums Österreich auf einem kleinen Schild: In Rot ein silberner Balken. Es handelt sich hierbei um ein besonderes Gnadenzeichen, das zusammen mit dem Titel der von Buchheim von den Schönborns übernommen wurde.
Feld 4, hinten
In Silber ein blauer Löwe, belegt mit zwei roten Balken. Wappen der Truchsess von Pommersfelden.
DER TEXT
AUGUSTUS IMPERATOR FRANCUS I QUO ELGEBATUR FILIUS JOSEPHUS IN REGEM ROMANUM VII DIERUM REMPORE HIC HOSPITIS IN HONOREM HANC PORTAM EXSTRUI FECIT. FIDEM A CONS INT EVG COMES A SCHÖNBORN ANNO MDCCLXIV
ÜBERSETZT:
ZU EHREN DES KAISERS FRANZ I. DESSEN SOHN JOSEF AM 7. TAG SEINER GASTFREUNDSCHAFT ZUM RÖMISCHEN KÖNIG GEWÄHLT WURDE, HAT DIESES PORTAL ERBAUT EUGEN ERWEIN GRAF VON SCHÖNBORN 1764
Die Inschrift über dem Torbau gibt aus verschiedenen Gründen einige Rätsel auf. Betrachtet man sie allerdings genauer, so gleicht sie fast einer ornamentalen barocken Architektur und man merkt, dass sie bewusst auf Schmuck angelegt wurde.
Erläuterungen
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Frau Dr. Gudrun Vögler, Fulda, wies darauf hin, dass hospitis genau in der Mitte der Inschrift, mittlere Zeile, Mitte, steht. Das heißt der Gast ist der Mittelpunkt.
Eingerahmt wird der Text von den beiden Hauptpersonen:
Kaiser Franz steht am Anfang, sein Titel Augustus (einst Gaius Octavius, 27 n.Chr. vom Senat als Ehrentitel verliehen, dann von allen römischen Kaisern geführt) weist auf den Kaiser des heiligen römischen Reiches Deutscher Nation hin. Dies war für das Ereignis, das die Inschrift festhält, besonders wichtig. Die zweite Hauptperson, der Graf von Schönborn, steht am Anfang des Textes, auch er mit einem Titel. Beide Personen rahmen die Botschaft ein. Was geschah? Wer war noch beteiligt? Wann geschah es? Warum? -
In der lateinischen Sprache kann man Gedanken zwar kurz und prägnant ausdrücken. Trotzdem reichte hier der Platz nicht, und so hat man abgekürzt.
Nach Frau Dr. Gudrun Vögler, Fulda-, heißt:
a ccns.⁄nt. - actualis consiliarius intimus – der wirkliche geheime Rat, ein Titel (DEMAND, K:E:Laterculus notarum. Lateinisch-Deutsche Interpretationshilfen für spätmittelalterliche und frühzeitliche Archivalien, Marburg, 1974).
Aug.Imp.Franc.I. kann Genitivattribut zu honorem sein oder Dativobjekt – dem erhabenen Kaiser Franz.
fecit fidem mit der Konstruktion des ACI heißt Glauben schaffen, versprechen.
hic - hier – kann man zu hospitis ziehen – hier sein Gast. Es kann sich auch auf portam beziehen – hier dieses Portal. Möglich ist auch, dass es zu beiden gehört. -
Ferner beweist der Verfasser der Inschrift, dass er auch die klassischen Stilmittel kannte:
Alliteration (Stabreim): hic hospitis in honorem hanc ... fecit fidem Hyperbaton (Sperrung): quo .. tempore (verschränkter Relativsatz) -
Diese sprachlichen und stilistische Besonderheiten zeigen, dass der kurze Text der Inschrift sehr bewusst und sehr genau „komponiert“ wurde. Die Inschrift auf dem Torbau ist wohl auch ein Denkmal, das der Graf von Schönborn in Heusenstamm kurz vor seinem Weggang sich setzte und das auch Glanz auf ihn wirft.
Wieviel äußerer Glanz und wie viel Etikette im Jahre 1764 wichtig waren, zeigt auch die Reisebeschreibung des Johann von Khevenhüller-Metsch. In dieser Aufzeichnung geht es sehr oft um Fragen der Etikette. Für uns ist das oft unverständliche Absonderlichkeit. Damals gehörten diese Fragen zum Leben in diesen Gesellschaftskreisen. -
Nach Absprache mit Frau Dr. Vögler lautet die Übersetzung:
Zu Ehren des erhabenen Kaisers Franz I., der in der Zeit, als sein Sohn Joseph am 7. Tag zum römischen König gewählt wurde, hier sein Gast war, hat der wirkliche Geheime Rat Eugen Erwein Graf von Schönborn versprochen, diese Pforte errichten zu lassen.